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© 2007 Aktionsgemeinschaft Westend (AGW) |
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AGW
Das Westend Ihr Stadtteil, Ihr Zuhause
Dass wir heute in einem der schönsten Stadtteile Frankfurts wohnen, ist
kein Zufall: 1969 haben sich die Bürgerinnen und Bürger des Westends
auf dem Höhepunkt einer Spekulationswelle, die das Westend in einen reinen
Bürostandort verwandeln sollte, zusammengeschlossen und die Aktionsgemeinschaft
Westend e.V. (AGW) gegründet. Deren Ziel ist es, Wohnen und Leben im Westend
mit alten Häusern, Gärten und Bäumen zu erhalten und die Umwandlung
in eine Bürostadt zu verhindern. Der Wohnstandort Westend ist und bleibt
gefährdet. Deshalb mischen wir uns immer noch und immer wieder ein!
Aktionsgemeinschaft Westend e.V.
Frankfurt am Main
Adresse
Aktionsgemeinschaft Westend e.V.
Bürgertreff Pferdestall
Ulmenstraße 20
60325 Frankfurt am Main
Treffen: am zweiten Donnerstag jedes Monats um 19:00 Uhr im Bürgertreff
"Pferdestall"
Impressum
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Der Vorstand der Aktionsgemeinschaft Westend e.V., vertreten durch
Lelle Boendgen-Franz, Eppsteiner Str. 47, 60323 Frankfurt am Main, Tel. 069
72 32 47 (Vorsitzende), und
Rudolf Dederer, Grüneburgweg 148, 60323 Frankfurt am Main, Tel. 069 55
85 78,
E-Mail grueneburg(a)t-online.de
(bitte ersetzen Sie (a) bei einer Zuschrift per E-Mail durch das Zeichen @)
Weitere Kontakte und Vorstandsmitglieder der AWG: s. Vorstand
Domaininhaber: Aktionsgemeinschaft Westend e.V.
Administrativer Ansprechpartner: Antinea Franz
E-Mail: antinea.franz@email.de
Webmaster: Michael Kip, Wiesenau 8, 60323 Frankfurt am Main, E-Mail m.kip@gmx.net
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1960 1965
Im Westend leben über 40.000 Menschen. Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler
richten zunehmend Büros in Wohnhäusern ein. Häuser werden in
großem Stil aufgekauft. Grundstückspreise und Mieten steigen stark.
Das Westend wird zum City-Erweiterungsgebiet erklärt. Mehrere tausend Mieter
werden von den Hauseigentümern vertrieben, viele Häuser stehen leer,
werden vielfach vorsätzlich unbewohnbar gemacht oder abgerissen.
1968
Die städtischen Grundsätze der Stadtplanung im Westend werden der
Öffentlichkeit vorgestellt: Der so genannte Fingerplan sieht
Bürohochhäuser mitten in den Wohngebieten des Westends vor.
1969
Der Widerstand der Westend-Bürger, die ihren Stadtteil als Lebensmittelpunkt
erhalten wollen, formiert sich: Die Aktionsgemeinschaft Westend wird gegründet
über 700 Bürgerinnen und Bürger finden sich zum Schutz
des Stadtteils zusammen. Arbeitsgruppen erarbeiten alternative Planungen für
den Stadtteil. Sprechstunden, Mietergespräche und Hausbesuche finden statt.
Der Zustand sämtlicher Häuser im Stadtteil wird erfasst. Die AGW setzt
sich für den Schutz von Grünflachen, Bäumen und Vorgärten
im Stadtteil ein.
1970
Erstes Ergebnis des Bürgerprotests: Die Stadt erlässt eine Veränderungssperre
für das Westend, um durch einen Bebauungsplan die weitere Zerstörung
des Stadtteils zu verhindern. Die AGW erstellt die erste Liste denkmalschutzwürdiger
Häuser im Westend und verlangt deren Schutz. Mehrere hundert Häuser
im Westend stehen immer noch leer, sind völlig verwahrlost.
1972
Erlass der Hessischen Verordnung gegen Wohnraumzweckentfremdung, die auch für
Frankfurt gilt: Wo Wohnraum knapp ist, dürfen Wohnungen nicht zu Büros
gemacht werden
1973
Die AGW erhält die Medaille der Theodor-Heuss-Stiftung als Würdigung
ihres Engagements in Frankfurt.
1974 - 1976
Das Hessische Denkmalschutzgesetz wird verabschiedet. Die AGW fordert die Eintragung
von Gründerzeithäusern in die Denkmalliste der Stadt Frankfurt. Der
Bebauungsplan Nr. 320 wird verabschiedet. Damit ist die gesetzliche Grundlage
gegeben, die Zerstörung von Wohnraum zum Bau von Bürohäusern
zu verhindern. Die AGW setzt sich seither besonders dafür ein, dass da,
wo Wohnen genehmigt ist, auch gewohnt wird. Von der Stadtregierung wird den
Westendbürgern zugesagt, dass es keine weiteren Hochhäuser mehr in
der Nähe von Wohngebieten im Westend geben wird.
1978 1982
Die AGW erarbeitet Alternativen zum geplanten sechsspurigen Ausbau der Bockenheimer
Landstraße im Zuge des U-Bahn-Baus. Der Charakter der Straße als
Allee konnte so erhalten werden.
1979 1989
Anstelle von Abriss und Neubau werden alte Bürgerhäuser im Westend
zunehmend saniert. Hinter den schönen Fassaden gibt es immer mehr ungenehmigte
Büros, das Wohnen wird weiter zurückgedrängt. Die AGW dokumentiert
die Zweckentfremdung und fordert den Erhalt des Wohnens. Sie setzt sich für
die Verkehrsberuhigung ein und fordert die Einführung eines Parkplakettensystems
für die Einwohner des Westends. Die Volkszählung 1987 ergibt: Knapp
18.000 Menschen leben noch im Westend. Entgegen den Zusagen von 1976 und trotz
heftiger Bürgerproteste werden weitere Hochhäuser an der Mainzer Landstraße
auf Westendgebiet genehmigt. Damit wächst der Druck auf das Wohnen im Westend:
Wohnraummieten und Verkehrsbelastung steigen. In der Umgebung der Hochhäuser
siedeln sich weitere Betriebe illegal in Wohnungen an.
1989 1994
Die Westend-Erhaltungssatzung wird erlassen. Sie schützt nicht nur die
städtebauliche Eigenart des Westends sondern auch die Zusammensetzung seiner
Wohnbevölkerung.
Eine flächendeckende Untersuchung der AGW im Westend ergibt: Mehr als zweitausend Wohnungen allein in unserem Stadtteil werden illegal als Büros genutzt und das bei ca. zwanzigtausend beim Amt für Wohnungswesen registrierten Wohnungssuchenden. Die Stadt beginnt damit, Wohnraumzweckentfremdung im Westend im größeren Umfang zu verfolgen und zu verhindern. Dennoch kommen immer wieder neue Zweckentfremdungsfälle vor. Auch Grünflächen, Bäume und Vorgärten sind häufig von Zerstörung bedroht.
seit 2000
Der Veränderungsdruck auf das Westend verstärkt sich. Die Aufgabe
der Universität rund um die Bockenheimer Warte und ihr Umzug auf das IG-Farben-Gelände
werden beschlossen. An der Palmengartenstraße müssen Mehrfamilienhäuser
dem Erweiterungsbau der Kreditanstalt für Wiederaufbau weichen. Am Opernplatz
darf das denkmalgeschützte Zürich-Hochhaus von 1962 abgerissen werden,
um einem 160 m hohen Turm Platz zu machen. Das denkmalgeschützte Hochtief-Verwaltungsgebäude
des Architekten Egon Eiermann in der Bockenheimer Landstraße 24-26 wird
abgerissen, damit ein rd. 100 m hoher Bau errichtet werden kann. Die Hessische
Landesregierung hebt die Wohnraum-Zweckentfremdungs-Verordnung von 1972 auf.